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E-Rechnung im Bau: Was Bauunternehmen und Handwerker jetzt wissen müssen
Rechnungen & Verwaltung

E-Rechnung im Bau: Was Bauunternehmen und Handwerker jetzt wissen müssen

Seit 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für elektronische Rechnungen. Erfahre, was für B2B, B2C und B2G gilt, wie XRechnung, ZUGFeRD, E-Mail und Peppol funktionieren und welche Übergangsfristen gelten.

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Ordops
5 September 2026 · 15 Min. Lesezeit

Die E-Rechnung verändert die Rechnungsstellung für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige in Deutschland grundlegend.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue steuerliche Regeln für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Die neue E-Rechnungspflicht betrifft vor allem B2B-Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an private Endkunden fallen nicht unter diese B2B-Pflicht, und für Rechnungen an Behörden gelten zusätzlich eigene B2G-Regeln.

Unternehmen müssen seit 2025 grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten jedoch Übergangsfristen. Deshalb dürfen in den Jahren 2025 und 2026 in vielen Fällen weiterhin andere Rechnungsformen verwendet werden. Bei Rechnungsausstellern mit einem Vorjahresumsatz von höchstens €800.000 verlängert sich diese Übergangsfrist bis Ende 2027.

Das Bundesfinanzministerium erklärt die gesetzlichen Anforderungen, Ausnahmen, Übertragungswege und Übergangsfristen ausführlich.

Für Bauunternehmen bedeutet das: Wer Angebote, Projekte und Rechnungen noch in getrennten Word- oder Excel-Dateien verwaltet, sollte seinen Rechnungsprozess jetzt auf strukturierte Daten vorbereiten. Mit einer Software für Bauunternehmer und Handwerker lassen sich Angebot, Projekt, Stunden, Material und Rechnung in einem durchgängigen Prozess miteinander verbinden.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Die neue steuerliche E-Rechnungspflicht gilt nicht für jede Rechnung gleichermaßen.

Geschäftsbeziehung Was gilt?
B2B – Unternehmen an Unternehmen Die neue E-Rechnungspflicht wird stufenweise eingeführt. Empfang seit 2025, Übergangsfristen für die Ausstellung bis Ende 2026 bzw. unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2027.
B2C – Unternehmen an private Kunden Die neue B2B-E-Rechnungspflicht gilt nicht für Rechnungen an private Endverbraucher.
B2G – Unternehmen an Behörden Für öffentliche Auftraggeber gelten eigene E-Rechnungsregeln zusätzlich zu den steuerlichen B2B-Regeln.

Das ist für Bau- und Handwerksunternehmen besonders wichtig, weil viele Betriebe sowohl für Unternehmen als auch für private Hauseigentümer und öffentliche Auftraggeber arbeiten.

Ein Malerbetrieb kann zum Beispiel an einem Tag eine Rechnung an einen privaten Hauseigentümer stellen und am nächsten Tag an einen gewerblichen Auftraggeber. Für diese beiden Rechnungen gelten nicht automatisch dieselben E-Rechnungsanforderungen.

Was ist in Deutschland eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine Rechnung, die elektronisch verschickt wird.

Seit 2025 liegt eine E-Rechnung im steuerlichen Sinn nur dann vor, wenn die Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Typische Rechnungsdaten sind:

  • Rechnungssteller und Empfänger: Unternehmensdaten, Anschrift und Steuerinformationen.
  • Rechnungsnummer und Datum: eindeutige Identifikation der Rechnung.
  • Leistungen: Arbeiten, Materialien, Mengen und Einheiten.
  • Preise: Einzelpreise, Zwischensummen und Gesamtbetrag.
  • Umsatzsteuer: Steuersatz, Steuerkategorie und Steuerbetrag.
  • Referenzen: Auftrags-, Bestell-, Projekt- oder Vertragsnummern.
  • Zahlungsinformationen: Zahlungsziel, IBAN und Zahlungsreferenz.

Eine einfache PDF-Datei kann diese Informationen zwar sichtbar enthalten, sie ist seit 2025 aber keine E-Rechnung im steuerlichen Sinn, weil sie nicht strukturiert ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass 2026 jede PDF-Rechnung bereits verboten ist. Solange die Übergangsregelungen greifen, kann eine sogenannte sonstige Rechnung weiterhin zulässig sein. Bei einem elektronischen Format wie einer einfachen PDF per E-Mail ist dafür grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Wichtig: Eine PDF kann 2026 noch zulässig sein, ohne eine E-Rechnung zu sein. Das sind zwei unterschiedliche Fragen.

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2025. Die Einführung erfolgt jedoch stufenweise.

Wichtig: Die Einführung erfolgt stufenweise

Zeitraum Was gilt?
Seit 1. Januar 2025 Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
2025–2026 Rechnungsaussteller dürfen im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin sonstige Rechnungen verwenden.
2027 Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers von höchstens €800.000 verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027.
Ab 2028 Nach Ablauf der Übergangsfristen ist bei relevanten Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich eine E-Rechnung zu verwenden.

Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass erst nach Ablauf der Übergangsfristen bei relevanten Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen tatsächlich eine E-Rechnung verwendet werden muss.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Ausstellen und Empfangen: Für den Empfang gibt es diese Übergangsfrist nicht. Inländische Unternehmen müssen bereits seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können.

Was gilt für private Kunden im Bau?

Viele Handwerksbetriebe arbeiten hauptsächlich für private Hauseigentümer. Für diese B2C-Rechnungen gilt die neue B2B-E-Rechnungspflicht nicht.

Wenn du beispielsweise als Maler, Dachdecker, Installateur oder Bauunternehmen eine Rechnung an einen privaten Verbraucher stellst, musst du diese Rechnung nicht aufgrund der neuen deutschen B2B-Regel als strukturierte E-Rechnung ausstellen.

Das gilt unabhängig davon, dass du als Unternehmen seit 2025 trotzdem in der Lage sein musst, E-Rechnungen von deinen eigenen geschäftlichen Lieferanten zu empfangen.

Was gilt bei Rechnungen an Behörden?

Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber gelten eigene Regeln. Diese sogenannte B2G-E-Rechnung ist nicht dasselbe wie die neue steuerliche B2B-Regel.

Lieferanten des Bundes müssen bereits seit Jahren elektronische Rechnungen nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung einreichen. Abhängig vom öffentlichen Auftraggeber können dabei zusätzliche Anforderungen gelten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • XRechnung als gefordertes Rechnungsformat;
  • eine Leitweg-ID;
  • eine Bestell- oder Vertragsreferenz;
  • vorgegebene Rechnungseingangsplattformen;
  • bestimmte Übertragungswege.

Deshalb solltest du bei einem öffentlichen Auftrag immer die konkreten Rechnungsanforderungen des Auftraggebers prüfen.

XRechnung oder ZUGFeRD: Was ist der Unterschied?

In Deutschland begegnen dir vor allem zwei Begriffe: XRechnung und ZUGFeRD.

XRechnung

Die XRechnung ist ein vollständig strukturiertes elektronisches Rechnungsformat. Die Rechnungsinformationen liegen als XML-Daten vor und können von geeigneter Software automatisch verarbeitet werden.

Sie ist besonders aus dem öffentlichen Bereich bekannt, kann aber auch für B2B-Rechnungen verwendet werden.

ZUGFeRD

ZUGFeRD kombiniert eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit eingebetteten strukturierten XML-Daten.

Dadurch kann dein Kunde die Rechnung wie gewohnt als PDF betrachten, während geeignete Buchhaltungssoftware gleichzeitig die eingebetteten Rechnungsdaten verarbeitet.

Geeignete ZUGFeRD-Versionen und -Profile können die deutschen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen. Eine normale PDF ohne strukturierte Rechnungsdaten erfüllt diese Anforderungen dagegen nicht.

XRechnung oder ZUGFeRD im Bau?

Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Empfänger ab.

Verlangt ein Auftraggeber ausdrücklich eine XRechnung, musst du dieses Format liefern. Unterstützt dein Kunde ZUGFeRD, kann das hybride Format praktisch sein, weil es sowohl eine direkt lesbare PDF als auch strukturierte Rechnungsdaten enthält.

Wie kann eine E-Rechnung in Deutschland verschickt werden?

Hier entsteht häufig ein Missverständnis: Eine E-Rechnung braucht in Deutschland nicht automatisch ein spezielles Übertragungsnetzwerk.

Für die steuerliche B2B-E-Rechnung schreibt Deutschland grundsätzlich keinen bestimmten Übertragungsweg vor.

Eine gültige E-Rechnung kann deshalb beispielsweise ganz normal als Datei per E-Mail an deinen Kunden geschickt werden.

Möglich sind unter anderem:

  • Versand per E-Mail;
  • Übertragung über eine elektronische Schnittstelle;
  • Download über ein Internetportal;
  • gemeinsamer Zugriff auf einen zentralen Speicherort;
  • andere zwischen den Geschäftspartnern vereinbarte elektronische Wege.

Für den Empfang reicht seit 2025 grundsätzlich bereits ein normales E-Mail-Postfach aus.

Beispiel: Du erstellst eine gültige XRechnung als XML-Datei und schickst sie als Anhang an die vereinbarte E-Mail-Adresse deines Geschäftskunden. Die E-Mail ist nur der Transportweg. Die XML-Datei ist die E-Rechnung.

Was ist Peppol?

Peppol ist ein internationales Netzwerk für den standardisierten und sicheren Austausch elektronischer Geschäftsdokumente, darunter elektronische Rechnungen.

Peppol verbindet Unternehmen und öffentliche Organisationen über Service Provider und sogenannte Access Points. Dadurch können strukturierte Geschäftsdokumente direkt zwischen den beteiligten Systemen ausgetauscht werden.

Weitere Informationen zum Netzwerk findest du bei OpenPeppol.

Die technische Unterscheidung ist:

XRechnung oder ZUGFeRD = wie die Rechnungsdaten aufgebaut sind.
E-Mail, Portal oder Peppol = wie die Rechnung übertragen wird.

Peppol ist also nicht dasselbe wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Muss ich für deutsche E-Rechnungen Peppol nutzen?

Nein. Für normale deutsche B2B-E-Rechnungen ist Peppol nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

Du kannst eine gültige E-Rechnung beispielsweise per E-Mail verschicken und empfangen.

Peppol kann trotzdem sinnvoll sein, wenn:

  • du viele Rechnungen automatisiert austauschst;
  • dein Auftraggeber Peppol verlangt;
  • du mit öffentlichen Auftraggebern arbeitest;
  • deine Rechnungssoftware direkt mit den Systemen deiner Kunden kommunizieren soll;
  • du Rechnungsprozesse stärker automatisieren möchtest.

Für ein kleines Bau- oder Handwerksunternehmen kann deshalb zunächst auch ein einfacher Prozess funktionieren:

  1. Rechnung in der Software erstellen.
  2. Gültige strukturierte E-Rechnung erzeugen.
  3. Datei per E-Mail an die vereinbarte Adresse schicken.
  4. Originaldatei ordnungsgemäß aufbewahren.

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist hauptsächlich für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber relevant.

Für normale B2B-Rechnungen zwischen privaten Unternehmen wird grundsätzlich keine Leitweg-ID benötigt.

Bei B2G-Rechnungen dient sie dazu, die Rechnung der richtigen Behörde oder Organisationseinheit zuzuordnen.

Ob eine Leitweg-ID oder eine andere Bestell- beziehungsweise Referenznummer benötigt wird, solltest du bei öffentlichen Aufträgen immer anhand der Rechnungsanforderungen des jeweiligen Auftraggebers prüfen.

Besonders relevant im Bau: Leistungsbeschreibungen und Anlagen

Bei Bauprojekten können Rechnungen schnell umfangreich werden. Ein Leistungsverzeichnis kann Dutzende oder sogar Hunderte Positionen enthalten.

Deshalb ist es wichtig, zwischen den strukturierten Rechnungsdaten und zusätzlichen Anlagen zu unterscheiden.

Je nach Geschäftsvorfall können ergänzende Dokumente wie detaillierte Leistungsnachweise, Stundennachweise oder andere Unterlagen als Anlage zur E-Rechnung gehören, sofern die erforderlichen Rechnungsangaben selbst korrekt strukturiert enthalten und die Anlagen eindeutig zugeordnet sind.

Das ist besonders relevant für:

  • Renovierungsprojekte;
  • größere Umbauten;
  • Leistungsverzeichnisse;
  • Teil- und Abschlagsrechnungen;
  • Nachträge;
  • Material- und Stundenaufstellungen.

Was muss ein Bauunternehmen jetzt praktisch vorbereiten?

Für Bauunternehmen ist die technische Rechnungsdatei nur ein Teil des Themas. Entscheidend ist, dass die benötigten Informationen bereits im Projekt sauber strukturiert vorliegen.

  • Kundendaten: Firmenname, Adresse und Steuerdaten korrekt pflegen.
  • Projekt- und Bestellnummer: Referenzen dem richtigen Projekt zuordnen.
  • Leistungspositionen: Arbeit und Material eindeutig beschreiben.
  • Mengen und Einheiten: Stunden, Stück, m² oder andere Einheiten sauber erfassen.
  • Umsatzsteuer: Steuerkategorie und Steuersatz korrekt hinterlegen.
  • Zahlungsinformationen: Zahlungsziel und Bankverbindung vollständig erfassen.
  • Nachträge: zusätzlich vereinbarte Leistungen getrennt dokumentieren.
  • E-Rechnungen empfangen: strukturierte Rechnungsdateien annehmen können.
  • E-Rechnungen erstellen: ein geeignetes strukturiertes Format erzeugen können.

Wenn Angebot, Projekt, Material, Stunden und Rechnung im selben System liegen, müssen dieselben Daten nicht für jeden Schritt neu eingegeben werden.

Warum E-Rechnungen für Bauunternehmen auch Vorteile bringen

Die E-Rechnung wird häufig nur als zusätzliche gesetzliche Pflicht gesehen. Richtig umgesetzt kann sie aber einen Teil der Verwaltungsarbeit reduzieren.

Ein typischer Ablauf im Bau sieht beispielsweise so aus:

Anfrage → Angebot → Auftrag → Projekt → Stunden → Material → Nachträge → Rechnung

Wenn diese Informationen in mehreren Excel-Dateien, Word-Dokumenten, E-Mails und getrennten Systemen stehen, werden dieselben Daten immer wieder neu eingegeben.

Ein durchgängiger digitaler Prozess kann dabei helfen:

  • Leistungspositionen aus dem Angebot wiederzuverwenden;
  • Arbeitsstunden direkt dem richtigen Projekt zuzuordnen;
  • Materialkosten mit dem Projekt zu verbinden;
  • Nachträge nachvollziehbar abzurechnen;
  • Summen und Umsatzsteuer automatisch zu berechnen;
  • Rechnungsdaten strukturiert zu erzeugen;
  • doppelte Dateneingaben zu reduzieren.

Genau deshalb sollte die E-Rechnung nicht als einzelnes Rechnungsfeature betrachtet werden. Der größte Vorteil entsteht, wenn die Rechnung direkt auf den bereits vorhandenen Projektinformationen aufbaut.

Österreich: Was ist anders als in Deutschland?

Österreich hat derzeit keine mit Deutschland vergleichbare allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht.

Eine wichtige Ausnahme betrifft jedoch die österreichischen Bundesdienststellen.

Seit 1. Januar 2014 müssen Vertragspartner von Bundesdienststellen Rechnungen grundsätzlich elektronisch und strukturiert einreichen.

Weitere Informationen findest du beim österreichischen Unternehmensserviceportal.

Für einen deutschen Handwerksbetrieb, der für eine österreichische Bundesdienststelle arbeitet, können deshalb andere Rechnungsanforderungen gelten als bei einem normalen österreichischen Geschäftskunden.

Schweiz: Was ist anders?

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Die deutsche E-Rechnungspflicht und die EU-ViDA-Regeln gelten dort deshalb nicht automatisch.

Für die Schweizer Bundesverwaltung gelten eigene Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung.

Informationen zu den möglichen Verfahren stellt die Eidgenössische Finanzverwaltung bereit.

Für deutsche Bau- oder Handwerksunternehmen gilt deshalb: Eine Rechnung, die für einen deutschen Geschäftskunden korrekt ist, erfüllt nicht automatisch jede Anforderung eines österreichischen oder Schweizer öffentlichen Auftraggebers.

Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich

Deutschland Österreich Schweiz
Allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht Stufenweise Einführung mit Übergangsfristen Keine mit Deutschland vergleichbare allgemeine B2B-Pflicht Keine deutsche oder EU-weite B2B-Pflicht
B2C betroffen? Nein, private Endverbraucher fallen nicht unter die neue B2B-Pflicht Keine entsprechende deutsche B2B-Regel Eigene Schweizer Regelungen
E-Rechnung empfangen Seit 1. Januar 2025 grundsätzlich erforderlich Keine entsprechende allgemeine B2B-Pflicht Abhängig von Geschäftsbeziehung und System
E-Mail als Übertragungsweg Ja, für eine gültige strukturierte E-Rechnung möglich Abhängig vom jeweiligen Verfahren Abhängig vom jeweiligen Verfahren
Peppol allgemein vorgeschrieben? Nein Nein, aber in bestimmten öffentlichen Prozessen nutzbar Nein
Öffentliche Verwaltung Eigene B2G-Anforderungen Strukturierte E-Rechnung an Bundesdienststellen seit 2014 Eigene Vorgaben der Bundesverwaltung

Wie Ordops die E-Rechnung unterstützt

Ordops verbindet Angebot, Projekt, Stunden, Material und Rechnung in einem Workflow.

Dadurch können Rechnungsdaten aus bereits vorhandenen Projektinformationen aufgebaut werden, ohne Arbeiten, Mengen, Preise und Steuerdaten erneut in einem zweiten System einzugeben.

Ordops kann strukturierte Rechnungsdaten neben einer lesbaren PDF bereitstellen.

Die Erstellung einer strukturierten Rechnungsdatei und deren Übermittlung sind dabei zwei unterschiedliche Schritte. Eine gültige E-Rechnung kann in Deutschland beispielsweise per E-Mail übertragen werden. Je nach Kunde kann stattdessen eine Schnittstelle, ein Portal oder eine Peppol-Verbindung sinnvoll sein.

Mehr über Planung, Angebote, Rechnungen und Projektsteuerung findest du bei unserer Software für Bauunternehmer und Handwerker.

Praktische Checkliste für 2026

  • Arbeitest du überwiegend B2B, B2C oder B2G?
  • Kann deine Software strukturierte E-Rechnungen empfangen?
  • Kann sie XRechnung oder ein anderes geeignetes strukturiertes Format erzeugen?
  • Unterstützt sie ZUGFeRD, falls du ein hybrides PDF/XML-Format nutzen möchtest?
  • Werden Projekt-, Bestell- und Vertragsreferenzen korrekt übernommen?
  • Werden Umsatzsteuer und Rechnungsbeträge automatisch berechnet?
  • Kannst du Nachträge und zusätzliche Leistungen eindeutig abrechnen?
  • Kannst du die ursprüngliche strukturierte Rechnungsdatei ordnungsgemäß archivieren?
  • Kannst du Anforderungen öffentlicher Auftraggeber wie eine Leitweg-ID abbilden?
  • Weißt du, welchen Übertragungsweg dein Kunde erwartet: E-Mail, Portal, Schnittstelle oder Peppol?

Fazit

Die E-Rechnung ist für deutsche Bauunternehmen wichtig, aber die Regeln sind differenzierter als oft dargestellt.

B2B: Seit 2025 müssen deutsche Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten noch Übergangsfristen.

B2C: Rechnungen an private Endverbraucher fallen nicht unter die neue B2B-E-Rechnungspflicht.

B2G: Für öffentliche Auftraggeber gelten eigene E-Rechnungsanforderungen, die bereits seit Jahren bestehen.

Auch eine einfache PDF ist deshalb 2026 nicht automatisch verboten. Sie ist lediglich keine E-Rechnung im neuen steuerlichen Sinn und kann während der Übergangsphase unter den geltenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden.

Für viele Bau- und Handwerksunternehmen ist die technische Umsetzung außerdem weniger kompliziert als zunächst gedacht: Eine gültige strukturierte E-Rechnung kann in Deutschland grundsätzlich auch per E-Mail an den Geschäftskunden geschickt werden. Peppol ist dafür nicht zwingend erforderlich.

B2B ≠ B2C ≠ B2G.
PDF = möglicherweise noch zulässige sonstige Rechnung während der Übergangsphase.
XRechnung / geeignetes ZUGFeRD = mögliche E-Rechnungsformate.
E-Mail / Portal / Peppol = mögliche Übertragungswege.

Der größte praktische Vorteil entsteht, wenn Angebot, Projekt, Stunden, Material, Nachträge und Rechnung auf denselben Daten aufbauen. Dann wird die Umstellung auf die E-Rechnung gleichzeitig zu einer Möglichkeit, Verwaltungsarbeit zu reduzieren.

Weniger doppelte Eingaben, weniger Verwaltungsarbeit und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit.

Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung im Bau

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die neuen steuerlichen B2B-Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten nicht für Rechnungen an private Endverbraucher.

Ist eine PDF-Rechnung seit 2025 verboten?

Nein. Eine einfache PDF gilt seit 2025 zwar nicht mehr als E-Rechnung, kann während der Übergangsfristen aber weiterhin als sonstige Rechnung zulässig sein. Für eine PDF per E-Mail ist grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Kann ich eine E-Rechnung einfach per E-Mail verschicken?

Ja. Deutschland schreibt für B2B-E-Rechnungen grundsätzlich keinen bestimmten Übertragungsweg vor. Eine gültige strukturierte E-Rechnung kann beispielsweise als Datei per E-Mail verschickt werden.

Brauche ich ein spezielles Postfach zum Empfang?

Nein. Für den Empfang einer E-Rechnung reicht grundsätzlich bereits ein normales E-Mail-Postfach aus.

Muss ich 2026 jede B2B-Rechnung als E-Rechnung ausstellen?

Nein. 2025 und 2026 gelten Übergangsregelungen. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers von höchstens €800.000 verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein vollständig strukturiertes Rechnungsformat. Geeignete ZUGFeRD-Varianten kombinieren eine lesbare PDF mit eingebetteten strukturierten XML-Daten. Beide können die Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen.

Was ist Peppol?

Peppol ist ein internationales Netzwerk für den standardisierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente. Es ist ein möglicher Übertragungsweg und nicht das Rechnungsformat selbst.

Ist Peppol in Deutschland Pflicht?

Nein. Peppol ist ein möglicher Übertragungsweg, aber für normale deutsche B2B-E-Rechnungen nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

Brauche ich für jede E-Rechnung eine Leitweg-ID?

Nein. Eine Leitweg-ID ist hauptsächlich bei bestimmten Rechnungen an öffentliche Auftraggeber relevant. Für normale B2B-Rechnungen zwischen privaten Unternehmen wird sie grundsätzlich nicht benötigt.

Gilt die deutsche E-Rechnungspflicht auch in Österreich und der Schweiz?

Nein. Österreich und die Schweiz haben eigene Regelungen. Besonders bei öffentlichen Auftraggebern solltest du deshalb immer die konkreten Anforderungen des jeweiligen Landes und Kunden prüfen.

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